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Farbstoffe

Lebensmittelfarbstoffe lassen Lebensmittel besser aussehen, da die Farberwartungen der Verbraucher erreicht werden, oder es sollen verarbeitungsbedingte Farbverluste ausgeglichen werden.

EinstufungE NummerBezeichnung
E 100Kurkumin
Gelber Farbstoff aus der Gelbwurzel. Bestandteil des Curry. Fördert in hoher Dosis den Gallenfluss. In Einzelfällen allergieauslösend.. Weitere Infos zu Kurkuma findest Du hier...
E 101 Riboflavin
Gelber Farbstoff. Auch als Vitamin B2 bekannt. Kommt in der Natur vor.

Riboflavin-5'-Phosphat

Verbindung des Riboflavins mit Phosphorsäure.
E 102Tartrazin
Gelber Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Nebenwirkungen: Atemschwierigkeiten, Hautausschläge und verschwommenes Sehvermögen. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 104Chinolingelb
Gelber Farbstoff. In den USA verboten, steht unter Krebsverdacht. In Einzelfällen allergieauslösend. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 110Sunsetgelb FCF, Gelborange S
Künstlicher, orange Azofarbstoff. Im Tierversuch wurden bei hoher Dosis Nierentumore festgestellt. Allergieaus- lösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich einer der Auslöser von Neurodermitis oder Asthma. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 120Cochenille, Karminsäure, echtes Karmin, Carmin
Einziger tierischer roter Farbstoff. Wird aus Schildläusen gewonnen. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. In Einzelfällen allergieauslösend.
E 122Azorubin, Carmoisin
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich an der Auslösung von Neurodermitis oder Asthma beteiligt. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 123Amaranth
Roter Azofarbstoff. Nurfür Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen zugelassen. Führte im Tierversuch zu Kalkablagerungen in den Nieren. In den USA verboten, weil er unter Krebsverdacht stand. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich einer der Auslöser von Neurodermitis oder Asthma. In Einzelfällen allergieauslösend.
E 124aPonceau 4 R, Cochenillerot A
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 127Erythrosin
Roter Farbstoff. Nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen. Kann Jod abgeben und die Schilddrüsenfunktion beeinflussen. Im Tierversuch traten teilweise krebsartige Veränderungen an der Schilddrüse auf. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten entsprechend gefärbte Lebensmittel meiden. In Einzelfällen allergieauslösend.
E 129Allurarot AC
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Wenige Untersuchungen veröffentlicht. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
E 131Patentblau V
Blauer Farbstoff.
E 132Indigotin, Indigokarmin
Blauer Farbstoff. Bei gleichzeitiger Aufnahme von Natriumnitrit und Indigotin wurden im Tierversuch in hoher Dosis Erbgutschäden festgestellt. Mögliche Kombinationen sind z. B. Schinken oder Wurst und gefärbte Süßwaren oder Liköre. In Einzelfällen allergieauslösend.
E 133Brillantblau FCF
Blauer Farbstoff.
E 140Chlorophylle und Chlorophylline
Grüne Farbstoffe, z. B. aus Blättern oder Gräsern (z. B. Brennnesseln oder Spinat).
E 141Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chloro- phylline
Grüne Farbstoffe, künstlich mit Kupfer angereichert, um die Farbstabilität zu verbessern. Bedenklich nur bei Personen, die unter der sogenannten „Kupferspeicherkrankheit" leiden. Kann in Verbindung mit einer erhöhten Aufnahme kupferhaltiger Lebensmittel, z. B. Wasser aus kupferhaltigen Leitungen mit mehr als 0,5 bis 1 mg pro Liter, die gesundheitsschädlichen Anreicherungen von Kupfer im Blut verstärken.
E 142Grün S
Grüner Farbstoff. Wird größtenteils nach dem Essen wieder ausgeschieden. Steht in Verdacht, die Erkrankung Morbus Alzheimer zu begünstigen, und verursachte im Tierversuch Erbgutschäden.
E 150aEinfaches Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff. Wird durch das Erhitzen von Zucker mit Säuren oder Basen hergestellt. Auch als Karamel bekannt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Hat starke Farbkraft und geringe Geschmackswirkung
E 150bSutfitlaugen-Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird durch die Verwendung von Laugen und Sulfit aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich.
E 150cAmmoniak-Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mithilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Nebenprodukte lösten in Tierversuchen bei hohen Konzentrationen Krämpfe und Senkung der Lymphozytenzahl (weiße Blutkörperchen) aus. Für diese Verunreinigungen bestehen gesetzliche Grenzwerte. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 150dAmmoniumsulfit-Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mithilfe von Ammoniumsulfit aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Kann eine giftige Verbindung enthalten, die im Tierversuch in großen Konzentrationen blutbildverändernd und krampfauslösend wirkte. Für diese Verunreinigungen bestehen gesetzliche Grenzwerte. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 151Brilliantschwarz BN, Schwarz PN
Schwarzer Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
E 153Pflanzenkohle
Stoff aus Pflanzenasche. Auch für biologischen Ziegen- und Morbierkäse zugelassen.
E 154Braun FK
Braune Mischung aus sechs unterschiedlichen Azofarbstoffen. Nur für Kippers (geräucherte Heringe aus England) zugelassen. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
E 155Braun HT
Brauner Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z.B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
E 160aCarotine, gemischte Carotine, Beta-Carotin
Orange Farbstoffe. Kommen natürlicherweise in vielen Pflanzen vor (z. B. Karotten). Gentechnische Herstellung möglich. Können im Körper in Vitamin A umgewandelt werden. Bei Überdosierung bekommt die Haut einen gelblichen Stich. Bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht eine Carotionzufuhr von mehr als 20 mg täglich das Risiko für Lungenkrebs. Bei Überdosierungen soll ein erhöhtes Risiko für Darmund Prostatakrebs bestehen. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
E 160bAnnatto, Bixin, Norbixin, Carotinoid
Orange Farbstoffe aus den Samenkrusten des Annatto- oder Orleansstrauchs. Gentechnische Herstellung möglich. Auch für die Biokäsesorten Red Leicester, Double Gloucester, Scottish Cheddar und Mimolette zugelassen.
E 160cPaprikaextrakt Capsanthin, Capsorubin, Carotinoid
Orangeroter Farbstoff aus der Paprikaschote, auch künstliche Herstellung möglich.
E 160dLycopin, Carotinoid
Roter Farbstoff aus Tomaten. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich. Gentechnische Herstellung möglich.
E 160eBeta-apo-8‘-Carotinat (C30), Carotinoid
Orangeroter Farbstoff. Kommt leicht verändert auch in der Natur vor. Wird in der Regel jedoch künstlich hergestellt.
E 160fBeta-apo-8'-Carotinsäure (C30) Ethylester, Carotinoid
Orangeroter Farbstoff. Kommt leicht verändert auch in der Natur vor. Wird in der Regel jedoch künstlich hergestellt.
E 161bLutein, Xanthophyll
Orange Farbstoff. Wenige Untersuchungen veröffentlicht. Natürlicher Farbstoff, in der Natur weit verbreitet. Wird z. B. aus Brennnesseln und Algen, Luzerne oder Alfalfa-Gras gewonnen.
E 161gCanthaxanthin, Xanthophyll
Gelboranger bis roter Farbstoff. Kommt auch in der Natur vor. Als Hautbräunungsmittel in Tablettenform führte er zu Ablagerungen in der Netzhaut und zur Beeinträchtigung der Sehkraft, wurde daher in Tablettenform verboten. Wird auch als Zusatz in Futtermitteln verwendet, um Lachse, Forellen oder Eier rötlich zu färben. Grenzwerte in Futtermitteln wurden von 80 mg auf 25 mg/kg Futtermittel gesenkt, weil Gesundheitsbedenken bei der Anreicherung in Lebensmitteln bestehen. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 162Beetenrot, Betanin
Roter Farbstoff aus der Roten Beete.
E 163Anthocyane
Hellrosa bis dunkelblaue Farbstoffe aus zahlreichen Obst- und Gemüsesorten.
E 170Calciumcarbonat
Weißer Farbstoff, Säuerungsmittel und Rieselhilfe. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen, allerdings nicht zur Färbung oder Calciumanreicherung. Zulassung gilt auch für Beikost von Kleinkindern.
E 171Titandioxid
Weißer Farbstoff, wird aus Titaneisen gewonnen. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich. In Nanogröße wird z. B. auf die Oberfläche von Schokoriegeln aufgetragen, um die Haltbarkeit zu verbessern.
E 172Eisenoxide, Eisenhydroxide
Gelbe, rote oder schwarze Farbstoffe.
E 173Aluminium
Silbergrauer mineralischer Farbstoff. Nur für Überzüge von Zuckerwaren und zur Dekoration von Kuchen und Feingebäck zugelassen. Aluminium kann vom Körper aufgenommen werden. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern. Für Nierenkranke bedenklich.
E 174Silber
Silberner Farbstoff, Konservierungsstoff und Entkeimungsmittel. Nur für Überzüge von Süßwaren, Verzierung von Pralinen und für Liköre zugelassen. Kann im Gewebe abgelagert werden. Wird nur langsam über die Niere wieder ausgeschieden. Der hohe Preis reduziert den Einsatz. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 175Gold
Goldener Farbstoff. Nur zur Verzierung von Konfekt und Pralinen sowie für Liköre zugelassen. Kann zu Störungen des Blutbildes führen. Der hohe Preis reduziert den Einsatz. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 180Litholrubin BK
Roter Azofarbstoff. Nur für Käserinde zugelassen, auch wenn sie mitgegessen werden kann. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, z. B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.