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Alles Wissenswerte über E-Nummern

Auf der Rückseite der Verpackung von Fertigprodukten wie Pizzen, Fertigsuppen oder Eiscremes, stehen viele Zutaten, die diese Produkte enthalten. Am Anfang der Zutatenliste geben Hersteller die größte Menge von einer bestimmten Zutat an. Die kleinste Menge wird immer am Ende der Liste angebenden. Dabei handelt es sich meistens um Konservierungsstoffe.

Alle sollten die Zutatenliste beachten, die Folgendes wissen möchten:

  • Was esse ich mit, wenn ich Fertigprodukte kaufe?
  • Welche Stoffe sind enthalten, die ich essen darf (Allergiker)?
  • Sind Krebsfleischimitate wie beispielsweise Surimi enthalten?
  • Ist das ausgewählte Bier nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut worden?
  • Ist in dem Orangensaft auch tatsächlich Saft enthalten oder ist das nur ein Orangennektar?
  • Sind in dem Produkt künstliche Zusatzstoffe enthalten? (Beispielsweise Wurst mit Geschmacksverstärkern oder Lebensmittelfarbe in Süßigkeiten).
  • Sind in dem Fertiggericht tierische Fette oder andere Bestandteile enthalten? (Vegetarier oder Muslime).

Machen noch mehr E-Nummern sinn?

Das „E“ in der E-Nummer steht für Europa und folglich bezeichnet eine E-Nummer die Zusatzstoffe, die in der Europäischen Union und teilweise auch auf der ganzen Welt zugelassen sind.

Im Jahr 1993 gab es insgesamt in Deutschland 265 zugelassene E-Nummern. Die Europäische Union führte dazu, dass Gesetzte angeglichen werden mussten und das führte wiederum dazu, dass mehr Zusatzstoffe auch in Deutschland freigegeben wurden. Somit stieg die Anzahl der E-Nummern von 265 auf aktuell 320 und es ist immer noch kein Ende in Sicht.

Die Bio-Anbieter zeigen, dass es auch anders gehen kann. In den Bioprodukten sind keine künstlichen Zusatzstoffe oder Geschmacksverstärker enthalten. Damit ein Produkt überhaupt als Bioprodukt bezeichnet werden darf, dürfen Hersteller bei den Produkten maximal bis zu 44 harmlose Stoffe einsetzen. Darüber hinaus ist Gentechnik bei den Bioprodukten gänzlich verboten. Das gilt auch für die Zusatzstoffe, denn diese dürfen nicht gentechnisch verändert sein.

In manche Lebensmittel kommen gar keine Zusatzstoffe rein!

Selbst in der heutigen Zeit gibt es immer noch Lebensmittel, die keine Zusatzstoffe enthalten dürfen. Zu solchen Lebensmitteln gehören naturbelassene Produkte wie Quark, reine Buttermilch, Joghurt, pasteurisierte Milch oder H-Milch, natürliches Mineralwasser und Haushaltszucker. Außerdem darf Babynahrung keine Süß- und Farbstoffe enthalten.

Clean Label hält nicht das, was es verspricht!

Immer mehr Verbraucher entschließen sich dazu, Produkte mit E-Nummern aus ihrer täglichen Ration zu verbannen. Aus diesem Grund werben viele Hersteller mit solchen Aufschriften wie „Natürlich, ohne Zusatzstoffe“ oder „Ohne Geschmacksverstärker“. Diese, auf den ersten Blick eindeutige Botschaft, erfreut viele Verbraucher. Leider ist ein „sauberes Etikett“, wie es in den Fachkreisen bezeichnet wird, nicht das, was es vorgibt zu sein. Oft handelt es sich nur um eine Marketingstrategie und nur ein Blick auf die Zutatenliste kann mehr Auskunft über die Zusatzstoffe liefern.

Punkt Nr. 1 – „Ohne Geschmacksverstärker“:

Verbraucher, die auf den Geschmacksverstärker Glutamat verzichten möchten, kaufen nur Lebensmittel mit der Aufschrift „Ohne Geschmacksverstärker“. Allerdings verwenden Hersteller oft andere Zusatzstoffe, die das Glutamat ersetzen. Machen Hersteller neigen sogar zu solchen bösen Tricks und verwenden statt Glutamat Ersatzstoffe, die sogar Glutamat enthalten können.

Das sind einige Beispiele für Ersatzstoffe:

  • Sojaproteinhydrolysat
  • Würze
  • Hefeextrakt
  • Sojasoßenpulver
  • Maisproteinhydrolysat
  • Sojasoße

Ersatzstoffe, die auch geschmacksverstärkend wirken und Glutamat enthalten können

Beispiel:
Hefeextrakt, Sojaproteinhydrolysat, Maisproteinhydrolysat, Würze, Sojasoße, Sojasoßenpulver

Punkt Nr. 2 – „Ohne künstliche Farbstoffe“:

Dieses Etikett sollte eigentlich gewährleisten, dass bei dem Produkt keine künstlichen Farbstoffe zum Einsatz kommen. Vor allem bei Kinderlebensmittel ist dieser Hinweis sehr wichtig, weil einige Kinde aus gesundheitlichen Gründen die künstlichen Farbstoffe nicht vertragen. Aber es gibt immer noch Hersteller, die beispielsweise ihre Joghurts mit Rote-Beete-Saft präparieren, um den niedrigen Fruchtanteil zu vertuschen. Bei den Wasabi-Erdnüssen verwenden viele Hersteller Spirulina-Algenpulver, damit die Erdnüsse schön grün aussehen.

Das sind einige Zutaten, die eine färbende Wirkung haben:

  • Rote Beete
  • Karottensaftkonzentrat
  • schwarze Karotte
  • Aroniabeeren
  • Spirulina-Algenpulver

Zutaten mit färbender Wirkung

Beispiel:
Karottenkonzentrat, Rote Beete, Aroniabeeren, schwarze Karotte, Algenkonzentrat Spirulina

Punkt Nr. 3 – „Ohne Konservierungsstoffe“:

Wenn dieser Hinweis auf der Verpackung von Lebensmitteln steht, dürfen keine Stoffe mit konservierender Wirkung enthalten sein. Der Hinweis „frei von Nitritpökelsalz“ wirkt sich irreführend aus, wenn auf den Hinweis ein weiterer Hinweis „nitratreiches Gern“ folgt, welches zur Umrötung verwendet wird.

  • Das sind Zutaten mit konservierender Wirkung:
  • Essigsäure (Kennzeichnung E260)
  • Senfsaat
  • Frucht- oder Gewürzextrakt
  • Buthylhydroxyanisol (E320)

Zutaten mit konservierender Wirkung

Beispiel:
Säuerungsmittel wie Essigsäure (E 260), Antioxidationsmittel wie Butylhydroxyanisol (E 320), Senfsaat, Gewürz- oder Fruchtextrakte.

So ungesund sind Zusatzstoffe

Vor der Zulassung eines Stoffes werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Tierversuch wird ermittelt, ob und wie viel ein Mensch von dem jeweiligen Zusatzstoff ein Leben lang essen kann, ohne davon einen Schaden zu tragen.

Als ADI-Wert auf englisch „acceptable daily intake“ wird der Wert in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegeben. Übersetzt bedeutet ADI „akzeptable tägliche Aufnahme“.

Doch wie wird der ADI-Wert errechnet?

  1. Fütterungsversuche mit Tieren:

Die Tiere bekommen täglich eine entsprechende Dosis von dem jeweiligen Zusatzstoff. Dabei wird ermittelt, wie lange eine lebenslange Aufnahme unschädlich sein kann.

  1. Auf den Menschen übertragen:

Anschließend müssen Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden. Allerdings klappt das nicht so einfach, denn die Menge für den Menschen muss durch 100 geteilt werden. Demnach wird die Dosis verkleinert und so kommt in die Lebensmittel maximal 1 Prozent von dem Zusatzstoff, welches für die Tiere unschädlich war.

Dieses Verfahren hört sich in der Theorie sehr einfach an. Doch leider lässt sich das Gesundheitsrisiko für den Menschen nicht zu 100 Prozent ausschließen. Dafür gibt es einige Aspekte:

  • Die Wechselwirkungen von den unterschiedlichen Stoffen lassen sich nur begrenzt testen. (Arzneimittel, Zusatzstoffe mit Umweltgiften, Schädlingsbekämpfungsmittel).
  • Erst bei speziellen körperlichen oder seelischen Belastungen können sich die Nebenwirkungen entfalten. Diese treten in Form von Allergien auf. Dabei handelt es sich häufig, um die Erhöhung der Dosis.
  • Ist die Ernährung einseitig, kann der ADI-Wert überschritten werden. (Kinder essen häufig viele Gele-Bonbons mit Süß- und Farbstoffen).
  • Verschiedene Gutachter kommen bei der Bewertung von Zusatzstoffen zu unterschiedlichen Ergebnissen, was die Auswirkung auf die menschliche Gesundheit anbetrifft.

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, so wenig wie möglich von den Zusatzstoffen zu konsumieren!!

Die Bewertung von den E-Nummern

  1. Herkunft:

Stoffe lassen sich in

  • tierisch
  • pflanzlich
  • mineralisch
  • gasförmig

unterteilen. Entsprechend müssen Hersteller mit einem Bildsymbol ihre Produkte kennzeichnen. Bei der Aufschrift „Natürlich“ dürfen Produkte nicht verändert oder nur ganz leicht verändert werden. Maximal darf der Hersteller seine Produkte anreichern.

  1. Künstlich:

Mithilfe von Enzymen und Mikroorganismen wurden die Stoffe gewonnen oder sogar in einem Labor chemisch hergestellt. Ein Bildsymbol darf auf der Verpackung von solchen Produkten nicht fehlen.

  1. Funktion:

Ist der Stoff nur für wenige Lebensmittel zugelassen, muss die Funktion des Zusatzstoffes auf der Verpackung genau erläutert sein. Zumindest muss der Hersteller darauf verweisen.

Verbraucherzentrale – Die höchste Instanz für die Bewertung

Wenn keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung vorliegen, umfasst die Einstufung 160 E-Nummern. Handelt es sich um 78 Stoffe, ist für Asthmatiker, Allergiker oder andere Risikogruppen Vorsicht geboten.

Die Aufschrift „Vor Verzehr größerer Mengen ist abzuraten“ weist darauf hin, dass ab einer bestimmten Menge Nebenwirkungen wie Durchfall auftreten können. Bei 20 Stoffen ist Zurückhaltung geboten.

„Von häufigem Verzehr ist abzuraten“: Hier müssen Verbraucher darauf achten, dass Produkt so selten zu möglich zu verzehren. Diese Warnung liegt aktuell für 107 Stoffe.

„Vom Verzehr ist abzuraten“: Eine schlechtere Bewertung gibt es nicht. Dieser Stoff ist gesundheitsgefährlich und sollte unbedingt vermieden werden. Dieser Hinweis liegt bei 17 Stoffen vor.

„Für Kinder nicht zu empfehlen“: Aufgrund des geringen Körpergewichts sind Kinder besonders gefährdet zu sich viele Zusatzstoffe zu nehmen. Des Weiteren neigen Kinder dazu, von Süßigkeiten, Limonade oder anderen Lebensmitteln viel auf einmal zu essen. Das führt wiederum dazu, dass der ADI-Wert überschritten wird. Die Folgen können Bauchschmerzen, Durchfall und insgesamt ein unwohles Gefühl sein. Ein solcher Hinweis ist ernst zu nehmen und sollte Eltern wachsam machen, die eigenen Kinder zu schützen und solche Produkte zu meiden.

Seit Juli 2010 muss ein spezielles Warnhinweis auf der Verpackung stehen, wenn das Produkt zu Verhaltensauffälligkeiten durch Farbstoffe führt. Dazu liegt zurzeit keine Bewertung vor. Solche Produkte wurde dank der Nano- und Gentechnologie entwickelt. Bei solchen Produkten herrscht immer Kennzeichnungspflicht.

Die Gesetzeslücken

Keine Kennzeichnungspflicht liegt für solche Produkte vor:

  • Wenn in dem Endprodukt keine technologische Wirkung angewendet wurde, muss es nicht gekennzeichnet werden. Zum Beispiel verwendet ein Hersteller ein Mittel gegen das Braunwerden an frischen Kartoffeln, nachdem diese geschält wurden. Spötter muss auf der Verpackung von Kartoffelpulver keine Kennzeichnung erfolgen.
  • Bei Kleinstverpackungen müssen Hersteller keine Angaben auf der Verpackung machen (z. B. ein Osterei, Weihnachtsmann aus Schokolade).
  • Lebensmittel, die in sehr kleine Verpackungen verpackt wurden, müssen keine Kennzeichnung haben. Dabei darf die Einzelfläche nicht kleiner als 10 Quadratzentimeter sein.

Nur eine eingeschränkte Kennzeichnung für solche Produkte:

Bei beispielsweise lose verkaufen Lebensmitteln wie Wurstaufschnitt an der Fleischtheke, Brot und Backwaren muss nur begrenzt eine Kennzeichnungen vorzufinden sein. Das sind Gruppenbezeichnungen, die auf einem Schild in der Nähe des Produkts stehen müssen.

  • Konserviert oder mit Konservierungsstoff
  • Mit Farbstoff
  • Mit Antioxidationsmittel
  • Mit Nitritpökelsalz
  • Geschwärzt
  • Geschwefelt
  • Mit Geschmacksverstärker
  • Mit Phosphat
  • Mit Süßungsmitteln
  • Gewachst
  • Mit Zuckerart Süßungsmitteln
  • Bei übermäßigem Verzehr abführend wirkend
  • Mit Phenylalaninquelle

Schilder sind hier auch keine wesentliche Pflicht. Es kann schon ausreichen, wenn beispielsweise neben der Fleischtheke Infoblätter liegen. Plakate reichen ebenfalls aus, wenn diese in Sichtweite aufgehängt wurden. In Kantinen, Imbissen und Gaststätten gilt ebenfalls eine eingeschränkte Kennzeichnungspflicht.

Die Wirkung von den Zusatzstoffen

Antioxidationsmittel:

Für eine längere Haltbarkeit wird gesorgt, indem eine Reaktion mit dem Sauerstoff verhindert wird.

Emulgatoren:

Stoffe, die sich nicht miteinander vermischen lassen, werden mithilfe von Emulgatoren vermischt (Fett und Wasser). Ohne Zusatzstoffe wie Emulgatoren lässt sich beispielsweise Schokolade nicht herstellen.

Farbstoffe:

Für ein verkaufsorientiertes Aussehen sorgen die Farbstoffe. Sie lassen sich Lebensmittel schön bunt aussehen und sind somit ein „Make-up“ für die Lebensmittel. Aufgrund der knallig bunten und ansprechenden Farben vermuten Verbraucher, dass es sich um qualitativ hochwertige Lebensmittel handelt.

Verdickungsmittel, Geliermittel, Feuchthaltemittel:

Um Flüssigkeiten zu binden, verwenden viele Hersteller solche Zusatzstoffe. Die Lebensmittel lassen sich somit verdicken oder verfestigen. Beim Speiseeis lässt sich das Schmelzverfahren positiv beeinflussen. Außerdem verleihen solche Zusatzstoffen den Kaubonbons das langanhaltende Kaugefühl.

Geschmacksverstärker:

Der Geschmack wird verstärkt und die Speise schmeckt deutlich leckerer. Solche Zusatzstoffe prägen den „Normgeschmack“ und gehören zu einem Nonplusultra für jedes Fertiggericht. Produzenten können teure Zutaten wie z. B. Pfeffer, Muskatnuss oder Safran sparen. Durch einen häufigen Konsum stumpfen die Geschmacksnerven ab.

Konservierungsstoffe:

Um die Haltbarkeit zu verlängern greifen viele Produzenten zu den Konservierungsstoffen. Aufgrund der längeren Haltbarkeit lassen sich Lebensmittel weltweit kostengünstiger transportieren. Für den Verbraucher gibt es den Vorteil, dass es solche Produkte lange verzehren kann.

Pack- und Treibgase:

Vermutlich jeder hatte eine Sahnesprühdose in der Hand gehabt. Damit das Produkt aus der Verpackung gepresst wird, kommen die Packgase zum Einsatz. Außerdem verwenden viele Hersteller Gase, um den Wachstum von Bakterien zu hemmen.

Säuerungsmittel und Säureregulatoren:

Um einen bestimmten Säuregrad in den Lebensmitteln zu gewährleisten, kommt dieser Zusatzstoff zum Einsatz. Der Zusatzstoffe wirkt gleichzeitig geschmacksverstärkend und konservierend.

Süßungsmittel:

Diabetiker, die keinen Zucker verwenden dürfen, sind auf solche Zusatzstoffe angewiesen. Allerdings verwenden einige Hersteller von Limonaden Süßungsmittel, um der Limonade noch mehr Süße zu verleihen und gleichzeitig auf den Zucker zu verzichten.

Trennmittel, Überzugmittel:

Das Verkleben oder Verklumpen wird mithilfe von Trennmittel verhindert. Das Überzugsmittel verleiht z. B. Apfel einen schönen Glanz.

Stoffe für sonstige Zwecke:

Zur schnellen und kostengünstigeren Methode setzen einige Hersteller sonstige Zusatzstoffe ein. Zu den sonstigen Zusatzstoffen zählen: Festigungsmittel, Backtriebmittel, Komplexbinder, modifizierte Stärke, Schaumverhüter, Stabilisatoren, Schaummittel, Schmelzsalze, Trägerstoffe, Mehlbehandlungsmittel.

So kommen Verbraucher in den Genuss des künstliche Geschmacks

Aromen sind sehr wichtig, damit sich immer mehr Verbraucher für den künstlichen Geschmack entscheiden. Warum schmeckt denn sonst ein Joghurt mit dem Geschmack einer Erdbeere besser als die richtige Erdbeere. Produzenten greifen immer mehr zu den Aromen und überdosieren sie, so dass wir uns an die künstlichen Aromen gewöhnt haben.

Insgesamt gibt es zurzeit 2.700 Aromastoffe, die in den Laboren produziert werden. Mit einem Gramm von dem künstlichen Aroma versetzen Hersteller 1 Kilogramm Lebensmittel. Außerdem ist es den Herstellern erlaubt, neben den Aromastoffen zusätzlich 10 bis 20 Prozent weitere Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder Lösungsmittel zu verwenden.

Muss das zusätzliche Aroma gekennzeichnet sein?

Leider müssen Aroma von den Produzenten nicht gekennzeichnet werden und hier fühlen sich die Hersteller sehr wohl. In Aroma werden Konservierungsstoffe eingesetzt und so lässt sich die Kennzeichnung Konservierungsstoffe umgehen. Außerdem setzen Hersteller alkoholhaltige Aromen in Kuchensnacks und in Kekse ein. Auf diese Weise setzten sie ihre Verbraucher dem ständigen Alkoholgeschmack aus und das kann beispielsweise trockene Alkoholiker gefährden.

Aromen bestehen aus ungefähr 50 bis 150 verschiedenen Bestandteilen. Folglich lässt sich beinahe jedes Aroma ganz einfach im Labor künstlich entwickeln.

„Frei von künstlichen Aromen, Geschmacksverstärkern und Farbstoffen“

Viele Verbraucher haben ein Problem mit den künstlichen Geschmacksverstärkern, da sie in vielen Puddings, Eiscremes und Süßigkeiten vorhanden sind und den Geschmack viel zu intensiv machen. Das wirkt sich insbesondere auf Kinder negativ aus, da sie bereits von Kindesalter an, das natürliche Geschmacksempfinden verlieren. Dadurch verlernen Kinder die natürlichen und vielfältigen Geschmackserlebnisse und fühlen sich zu den künstlichen hingezogen. Des Weiteren verleitet der künstliche Geschmack, um viel mehr zu essen als man eigentlich möchte. Die Folge davon bleibt an der Hüfte kleben und das möchte man wiederum den Kindern ersparen. Übergewicht spielt in unserer Gesellschaft eine große Rolle, denn immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Fettleibigkeit. Klarheit.

Des Weiteren ist es wichtig auf die Kennzeichnung „künstliche Aromen“ zu achten. Hierbei kann es sich ebenfalls um ein Trick handeln. Produzenten werben damit, dass ihre Aromen natürlich sind. Allerdings verschweigen sie eine kleine Sache, und zwar lassen sie ihre Aromen in einem Labor künstlich erzeugen. Folglich handelt es sich immer noch um künstliche- und nicht echte Aromen. Für mehr Klarheit sorgt die nachfolgende Aufzählung:

Mehr Natürlichkeit – Die sieben Tipps:

  1. Stark verarbeitete Rohstoffe enthalten meistens viele Zusatzstoffe. Daher empfehlen wir auf weniger verarbeitete Produkte wie beispielsweise Naturjoghurt zurückzugreifen. Oder statt einer Limo empfiehlt es sich auf Saft umzusteigen.
  2. Versuchen Sie Speisen selbst zuzubereiten. Statt auf vorgefertigte Produkte zu Kartoffelbrei, Salatsoße, Pudding und Quarkspeisen zurückzugreifen, könnten Sie selbst ganz einfach die oben genannten Produkte kochen.
  3. Weniger Produkte mit Geschmacksverstärkern oder Aromen kaufen. Solche Produkte verfälschen den natürlichen Geschmack.
  4. Achten Sie darauf, dass sie gepökeltes Fleisch wie beispielsweise Kassler Schinken nicht braten, grillen oder überbacken. Bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius bilden sich verstärkt krebserregende Stoffe.
  5. Entwöhnen Sie sich den süßen Geschmack, indem Sie weniger Getränke mit Süßstoff oder Zucker trinken. Auf diese Weise wird das Weglassen von Limos und Eistees aus der Tagesration deutlich leichter fallen.
  6. Achten Sie im Restaurant oder der Gaststätte auf die Auskünfte über die Zusatzstoffe. Diese sollten zumindest in der Speiseliste enthalten sein.
  7. Gehen Sie niemals ohne einen Einkaufszettel einkaufen. Auf diese Weise kaufen Sie nur das, was Sie auch wirklich brauchen. Sie machen keine Abstecher in die Süßwarenabteilung, wo Sie haufenweise Süßigkeiten mit zahlreichen Zusatzmitteln kaufen.

Fazit

Gesund zu leben, bedeutet zwar nicht immer nur auf die E-Nummern komplett zu verzichten, doch es kann ein großer Schritt in die richtige Richtung sein. Schließlich empfiehlt es sich auf seine Gesundheit zu achten und die ganzen Zusatzstoffe zu meiden. Natürlich fällt es in der heutigen modernen Welt etwas schwer, denn wir leben schnell und möchten uns auf dem Weg zur Arbeit einen kleinen Snack holen. Doch es ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass dieser kleine Snack über mindestens 20 Prozent Zusatzstoffe verfügt. Folglich essen Sie zu 20 Prozent nur künstliche und chemisch hergestellte Stoffe, die sich definitiv auf Dauer schlecht auf die Gesundheit auswirken. Daher empfehlen wir öfters auf Früchte und Obst zu setzen und statt eines Snickers oder fertigen Sandwichs, mal lieber ein Apfel oder ein Naturjoghurt zu essen.