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Konservierungsstoffe

EinstufungE NummerBezeichnung
E 200Sorbinsäure
(Konservierungsstoff. Kommt auch als natürliche Fettsaure n Lebensmitteln vor. Hat leicht sauren Eigengeschmack. Für Menschen mit Pseudoaltergien, z.B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich.
E 202 Kaliumsorbat, Sorbinsäure
Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E 200. In Einzelfällen allergieauslösend. Für Menschen mit Pseudoallergien, z.B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich.
E 203Calciumsorbat, Sorbinsäure
Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E 200. Für Menschen mit Pseudoallergien, z.B. Asthma oder Neurodermitis, bedenklich. In Einzel- fätlen allergieauslösend.
E 210Benzoesäure
Konservierungsstoff. Kommt auch als natürlicher Stoff in Lebensmitteln vor. Wird überwiegend in Fisch- und Salatprodukten eingesetzt. Geschmackliche Beeinträchtigung bei Fertigprodukten möglich. Bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien (Neurodermitiker) können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Vom häufigen Verzehr Ist abzuraten. In Gegenwart von Ascorbinsäure (E 300) kann aus Benzoesäure krebserregendes Benzol entstehen. Auch wenn die Mengen sehr gering sind: Weitere Sicherheitsüberprüfungen sind dringend nötig. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
E 211
E 212
E 213
Natriumbenzoat, Benzoesäure
Kaliumbenzoat, Benzoesäure
Calciumbenzoat, Benzoesäure
Konservierungsstoffe. Natrium-/Kalium- bzw. Calciumverbindung der Benzoesäure. Bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien (Neurodermitiker) können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Siehe E 210. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
E 214Ethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
Konservierungsstoff. Verbindung der Benzoesäure. Wird hauptsächlich in Fischprodukten und Feinkostsalaten eingesetzt. Kann zu deutlichen geschmacklichen Beeinträchtigungen führen oder auf der Zunge betäubend wirken. Im Tierversuch wurde eine betäubende, gefäßerweiternde und kram pfauslösende Wirkung festgestellt. Siehe E 210. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 215
E 216
E 218
E 219
Natriumethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
Methyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
Natriummethyl-p-hydroxybenzoat, PHB-Ester
Konservierungsstoffe. Verbindung der Benzoesäure. Siehe E 214. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 216 und E 217 hatten in Tierversuchen negative Auswirkungen auf die Sexualhormone von Ratten.
E 220Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Wird vorwiegend in Weißweinen, Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Behindert die Aufnahme von Vitamin Bi und kann bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen (ab 25 mg pro Liter Wein). Bei Asthmatikern kann das sogenannte „Sulfit-Asthma“ hervorgerufen werden. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7 mg/kg Körpergewicht sollte aus gesundheitlichen Gründen für keine Personengruppe überschritten werden. Das sind ca. 50 mg pro Person täglich. Insbesondere durch süße Weißweine, z. B. Spätlese oder Trockenbeerenauslese, mit 300 - 400 mg/l kann der zulässige Wert schnell erreicht werden. Bereits nach 2 Gläsern dieser Weine kann der ADI-Wert überschritten sein. Trockene Weine enthalten weniger Schwefeldioxid.

In ungezuckerten Bio-Fruchtweinen (einschließlich Apfel- und Birnenwein) und in Honigweinen dürfen biszu 50 mg/kg eingesetzt werden. Gesüßten Bioapfel- und Birnenweinen dürfen bis zu 100 mg pro Liter zugesetzt werden. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 221Natriumsulfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Natriumverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 222Natriumhydrogensulfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Natriumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 223Natriummetabisulfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Natriummetaverbindungder schwefeligen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 224Katiummetabisutfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Kaliummetaverbindung der schwefeligen Säure. Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Zulassung für Bio-Lebensmittel. siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 226Calciumsulfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Calciumverbindung der schwefeli- gen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 227Calciumbisulfit, Calciumhydrogensulfit
Konservierungsstoff. Calciumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 228Kaliumhydrogensulfit, Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Kaliumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E 220. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 230Biphenyl, Diphenyl
Konservierungsstoff. Nur zugelassen gegen Schimmel- und Pilzbefall für Schalen von Zitrusfrüchten oder für deren Einwickelpapier. Auch als Pestizid zugelassen. Beim Schälen überträgt man mit den Fingern einen Teil des Mittels auf das Fruchtfleisch, daher Hände nach dem Schälen oder Berühren des Einwickelpapieres gründlich waschen. Im Tierversuch wurden bei hohen Konzentrationen innere Blutungen und Organveränderungen beobachtet. In Einzelfällen bei Hautkontakt allergieauslösend. Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten.
E 231Orthophenylphenol
Konservierungsstoff. Siehe E 230. In Einzelfällen bei Hautkontakt allergieauslösend. Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten.
E 232Natriumorthophenylphenol, Orthophenylphenol
Konservierungsstoff. Siehe E 230. In Einzelfällen bei Hautkontakt allergieauslösend. Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten.
E 234Nisin
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für Gries- und Tapioka- pudding sowie für gereiften Käse, Mascarpone (Rahmfrischkäse) und Schmelzkäse zugelassen. Ob eine häufige Aufnahme von Nisin zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen kann, ist umstritten. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 235Natamycin
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für die Oberflächenbehandlung von Käse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren zugelassen. Darf nicht mehr als einen halben Zentimeter in die Lebensmittel eindringen. Auch als Arzneimittel (z.B. gegen Pilzinfektionen der Haut) zugelassen. Bei zu häufiger Aufnahme durch die Nahrung kann Natamycin seinen therapeutischen Wert als Arzneimittel verlieren. Eine häufige Aufnahme von Natamycin kann zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen. Achtung: Die Verwendung wird bei nicht verzehrbaren Wurstpellen nicht immer gekennzeichnet. Für die Verbraucher-Zentralen gilt: Arzneimittel gehören nicht in Lebensmittel. Vom Verzehr von Käserinde und Wurstpelle ist abzuraten.
E 239Hexamethylentetramin
Aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff. Nur für Provolone-Käse zugelassen. Gibt Formaldehyd in den Käse ab. Eine Restmenge von 25 mg pro kg Provolone- Käse ist zugelassen. Auch als Arzneimittel zur Desinfektion der Haut und der Harnwege, sowie als Konservierungsstoff zur äußerlichen Anwendung in Kosmetika zugelassen. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 242Dimethyldicarbonat
Stoff zur Entkeimung bei der Abfüllung von alkoholfreien Getränken, alkoholfreiem Wein und Flüssigteekonzentraten zugelassen. Es zersetzt sich, unter anderem entstehen geringe Spuren des giftigen Stoffes Methylcarbamat. Dieses darf nur unterhalb der Nachweisgrenze im Getränk enthalten sein. Für Asthmatiker beim Einatmen bedenklich. Unverständlicherweise keine Kennzeichnungspflicht.
E 249Kaliumnitrit
Konservierungsstoff. Siehe E 250. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 250Natriumnitrit/Nitritpökelsalz
Konservierungsstoff. Nur für gepökelte Fleischerzeugnisse und gepökelten Speckzugetassen. Hemmt die Entwicklung von gesundheitsgefährdenden Bakterien (Botulismus) im Fleisch. Beim Menschen behindert er den Sauerstofftransport im Blut. Das ist insbesondere für Säuglinge gefährlich. Zusammen mit Eiweißbestandteilen bei Temperaturen über 130°C können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Daher rät die Deutsche Krebshilfe, möglichst wenig gepökelte Lebensmittel zu essen, z. B. Kassler, gekochten Schinken und fast alle rötlichen Wurstwaren. Diese Fleischwaren sollten weder gegrillt, gebraten oder überbacken werden. Auch für biologische Fleischerzeugnisse zugelassen, einige deutsche Bioverbände wie Bioland oder Demeter verzichten auf den Einsatz dieses problematischen Stoffes. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 251Natriumnitrat, Nitrat
Konservierungsstoff. Kann Blausucht (Sauerstoffmangel) bei Säuglingen verursachen. Gefahr der Umwandlung in Nitrit. Siehe E 250. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 252Kaliumnitrat, Nitrat
Konservierungsstoff. Kann Blausucht (Sauerstoffmangel) bei Säuglingen verursachen. Gefahr der Umwandlung in Nitrit. Auch für biologische Fleischerzeugnisse zugelassen, einige deutsche Bioverbände wie Bioland oder Demeter verzichten auf den Einsatz dieses problematischen Stoffes. Siehe E 250. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 260Essigsäure
Säuerungsmittel, mithilfe von Mikroorganismen hergestellt. Markanter saurer Eigengeschmack. Kommt in der Natur vor. Konzentrierte Säure kann zur Zerstörung von Körpergewebe führen. Kommt in Lebensmitteln nur in Konzentrationen vor, die keine Gesundheitsgefährdung hervorrufen können.
E 261Kaliumacetat, Salz der Essigsäure
Pflanzliches oder künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Kaliumverbindung der Essigsäure. Siehe E 260.
E 262Natriumacetat, Salz der Essigsäure
Pflanzliches oder künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Natriumverbindung der Essigsäure. Siehe E 260.
E 263Calciumacetat, Salz der Essigsäure
Säuerungsmittel. Calciumverbindung der Essigsäure. Siehe E 260.
E 270Milchsäure
Säuerungsmittel, tierische Herkunft nicht auszuschließen. Kommt in jedem Lebewesen vor. Gentechnische Herstellung möglich, jedoch nicht üblich. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Das gilt jedoch nur für D-Milchsäure. In Säuglingsnahrung ist nur die unbedenkliche Form L(+)-Milchsäure zugelassen. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
E 280Propionsäure
Konservierungsstoff. Kann zu geschmacklichen und geruchlichen Beeinträchtigungen führen. Zugelassen für abgepacktes, geschnittenes Brot, dänisches Polsebröd und vorverpackte Feinbackwaren,z. B. Kuchen und Kekse. Kommt von Natur aus in einigen Käsesorten vor. Verursachte bei Ratten krebsähnliche Veränderungen des Vormagens. Wurde 1988 in Deutschland verboten und ist seit 1996 EU-weit wieder zugelassen. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 281Natriumpropionat, Propionsäure
Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Propionsäure. Siehe E 280. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 282Calciumpropionat, Propionsäure
Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Propionsäure. Siehe E 280. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 283Kaiumpropionat, Propionsäure
Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Propionsäure. Siehe E 280. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
E 284Borsäure
Konservierungsstoff. Reichert sich im Körper an. Verursacht bei langfristiger Aufnahme Durchfälle und innere Organschäden. Hat als Konservierungsmittel in Lebensmitteln früher zu Vergiftungen geführt, ist daher heute nur noch für Störrogen (Kaviar) zugelassen.
E 285Natriumtetraborat (Borax), Borsäure
Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Borsäure. Siehe E 284.
E 290Kohlendioxid, Kohlensäure
Treibgas oder Säuerungsmittel. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
E 296Apfelsäure
Säuerungsmittel. Saurer Eigengeschmack. D-Apfelsäure kommt im menschlichen Stoffwechsel vor. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
E 297Fumarsäure
Säuerungsmittel. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Wird auch als Arzneimittel verwendet (gegen Schuppenflechte) und steigert die Futterverwertung bei Ferkeln.